Mag. Gabriele Feichter
Unternehmen/Organisation
BONUS Vorsorge- und Pensionskassen, Traungasse 14-16, 1030 Wien, Österreich
mailto: gabriele.feichter@bonusvorsorge.at
www.bonusvorsorge.at
Photocredit: BONUS
Kurz-CV/Curriculum vitae
Mag. Gabriele Feichter, Prokuristin und Bereichsleiterin Vertrieb und Marketing der BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft und der BONUS Vorsorgekasse AG ist seit mehr als zehn Jahren in der betrieblichen Altersvorsorge tätig und spezialisiert auf die Ausarbeitung und Implementierung von kollektiven Vorsorgemodellen. Ein Schwerpunkt liegt auch in der Begleitung der Arbeitgeber und Betriebsräte bei der Kommunikation der Vorsorgemodelle in den jeweiligen Betrieben.
Abstract
In den drei Unternehmen BONUS Vorsorgekasse AG, BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft und der Concisa Vorsorgeberatung und Management AG werden Vorsorgeeinrichtungen verwaltet. Im Beitrag wird der Investmentprozess der BONUS Vorsorgekasse und der BONUS Pensionskasse vorgestellt. Die Case Study zeigt die Umsetzung des Investmentkonzepts BONUS21. Das Konzept gilt für die Portfolios der BONUS Vorsorgekasse AG und der BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft, wobei der Erfüllungsgrad der Anforderungen von der generellen Gültigkeit für das gesamte Portfolio zu unterscheiden ist. In der Pensionskasse ist der Erfüllungsgrad in den jeweiligen Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) unterschiedlich. BONUS21 gilt für sämtliche Asset Klassen, Emittentenkategorien, Fonds und sonstige kollektive Anlageinstrumente sowie Einzelpositionen, einschließlich liquider Mittel. Ausgenommen sind nur die (insgesamt marginalen) liquiden Mittel innerhalb von Fonds und sonstigen kollektiven Anlageinstrumenten.
Zur Analyse nachhaltiger Investments wurden Positivkriterien und Ausschlusskriterien für Unternehmen, Staaten und sonstige Anlageklassen definiert. Es existieren sogenannte Muss-Kriterien, ohne deren Erfüllung eine Anlage nicht im Pool potenzieller Anlageentscheidungen zugelassen wird. Darüber hinaus definieren Soll-Kriterien den Grad der Nachhaltigkeit der Anlage. Einzelne, weniger gute Ausprägungen in Teilbereichen des Anforderungskataloges können durch gute in anderen Bereichen ausgeglichen werden. Ausschlusskriterien führen zur sofortigen Entfernung der Anlageklasse aus dem Pool möglicher Anlagen.