Die seriöse Umsetzung von nachhaltigen Maßnahmen im unternehmerischen Tun und insbesondere bei den angebotenen Produkten und Dienstleistungen kommt eine besondere Bedeutung für die langfristige Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeit im täglichen Leben zu. Der Verdacht von „green-washing“ und der sehr nun ja, großzügiger Auslegung von Nachhaltigkeit mancher Unternehmen bei gleichzeitiger intensiver Bewerbung derselben, macht Konsument/innen oft zu Recht skeptisch. Was hier aber nicht passieren darf, ist, dass auch Unternehmen, die nachhaltige Maßnahmen ernst nehmen, durch skeptische Kund/innen desillusioniert werden, und ihre Bemühungen erschwert werden. Natürlich versuchen viele Unternehmen, auf den Trend zu Nachhaltigkeit mit geringen Mitteln aufzuspringen, und dennoch ist jeder Schritt, mag er noch so klein sein, ein wichtiger.
Folgende Maßnahmen sollen dazu dienen, Konsument/innen einen besseren Überblick über Nachhaltigkeitsmaßnahmen von (Finanz-)unternehmen zu geben:
Nachhaltigkeits-Ratings
erstellt durch spezialisierte Nachhaltigkeitsratingagenturen für (zumeist börsenotierte) Unternehmen bzw. spezielle Finanzprodukte (Fonds, Anleihen)
EU-Richtlinie zur verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung
Durch die EU-Richtlinie „im Hinblick auf die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne“ sollen große Unternehmen, mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, nichtfinanzielle Informationen, inklusive der Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbelangen, Korruptionsbekämpfung und Achtung der Menschenrechte offenlegen. Diese EU-Richtline gilt als Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (kurz NaDiVeG) seit Dezember 2016 in Österreich.
Gütesiegel für Grüne Finanzprodukte
Diese Labels gibt es auch im Finanzbereich schon seit etlichen Jahren, diese soll dem Kund/innen als Erkennungszeichen dafür gelten, dass diese Veranlagungsprodukte – wir reden hier momentan in erster Linie von nachhaltigen Publikumsfonds – nach ethischen, ökologisch-sozialen Kriterien (auch ESG-Kriterien) ausgerichtet sind.
Das von insgesamt 2.020 Fonds (Quelle: VÖIG, 12/2016) nur 66 nachhaltig ausgerichtete Publikumsfonds (Quelle: rfu notizen 2/2017) sind, ist eine andere Geschichte.
Das Österreichisches Umweltzeichen für nachhaltige Finanzprodukte (seit 2004) definiert jene Finanzprodukte als nachhaltig, die ihre Anlagepolitik neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten insbesondere auch an nachhaltigen also ethisch-sozialen und ökologischen Kriterien ausrichten. Entscheidend dabei ist, dass aus der Anlagepolitik klar hervorgeht, dass nachhaltige Unternehmen selektiert werden. Ein konventioneller Fonds, der lediglich zufällig nachhaltige Titel im Portfolio hat, kann das Österreichische Umweltzeichnen nicht erhalten. Das Label wird vom Verein für Konsumenteninformation verliehen.
Von den 66 nachhaltigen Publikumsfonds, die es Ende 2016 (Quelle: rfu notizen 2/2017) gab, sind immerhin 37 mit dem Umweltzeichen ausgezeichnet.
Ein relativ neues Gütezeichen wurde mit dem FNG-Label Ende 2015 ins Leben gerufen. Initiiert vom Forum für Nachhaltige Geldanlagen (dem Fachverband für Nachhaltige Geldanlagen in Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz, www.forum-ng.org), setzt es sich zum Ziel, Mindestanforderungen für eine nachhaltige Geldanlage zu etablieren.
Das EUROSIF Logo ist ein Transparenzlogo, das bestätigt, dass der jeweilige Fonds einen Nachhaltigkeitsbezug hat und das Informationen z.B. zu Methode, Kriterien und Prozesse transparent dargestellt werden. Das Transparenzlogo gibt keine Aussage über den Umfang und die qualitative Ausrichtung der zugrundeliegenden „Nachhaltigkeit“ an. Von den angesprochenen 66 nachhaltigen Publikumsfonds verfügen 51 Fonds über das Eurosif Logo (www.eurosif.org).